Refresher für Gefahrgutbeauftragte (ADR/RID)

Der Refresher sorgt vorgängig dafür, Sie in insgesamt zwei Tagen auf den neusten Stand zu bringen und auf die Prüfung vorzubereiten.

Strasse/Schiene (ADR/RID)
Zur Kursbeschreibung

Kursdaten

  • 05.02.2025
    Kurs Nr. GGB-WB-1
    Freie Plätze!
    Anmeldeschluss: 20.01.2025
  • 14.05.2025
    Kurs Nr. GGB-WB-2
    Freie Plätze!
    Anmeldeschluss: 30.04.2025
  • 03.09.2025
    Kurs Nr. GGB-WB-3
    Freie Plätze!
    Anmeldeschluss: 18.08.2025

Kursbeschreibung

Als Gefahrgutbeauftragter ADR/RID 1.8 bzw. gemäss GGBV sind Sie in der Lage, selbstständig Prozesse zu überprüfen und die für das Unternehmen notwendigen Massnahmen einzuleiten. Hierzu zählt unter anderem auch die Fähigkeit, Ihr Wissen in Unterweisungen an andere Mitarbeiter weiterzugeben.

Als Gefahrgutbeauftragter mit Erfahrung wissen Sie, dass es im Alltag oft schwierig ist, in Bezug auf die rechtliche Situation stets auf dem neusten Stand zu bleiben. Der Refresher sorgt u.a. auch dafür, dass kleine Abweichungen korrigiert werden können und die Konformität im Betrieb somit jederzeit gewährleistet ist. Auch ohne die nachfolgende Prüfung, kann sich also ein Refresher für Gefahrgutbeauftragte durchaus lohnen.

ZIELGRUPPE
Personen oder Mitarbeiter, welche für oder in Unternehmen die Tätigkeit als Gefahrgutbeauftragter für die Strasse (ADR) und/oder Schiene (RID) ausüben.

INHALT
Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (SR 741 622, Artikel 14).

KURSZUBEHÖR
Die aktuellste Ausgabe des Regelwerks ist im Kurspreis inbegriffen.

Unsere Kurse

Hotline

Sie haben Fragen zu Ihrer Bestellung oder den Versandbestimmungen?

Mo. - Fr.
07:30 - 12:00 Uhr
13:00 - 17:00 Uhr

Stornierung von Kursen

Vier Wochen vor Kursbeginn:

  • kostenlos und/oder Verschiebung auf die nächste Durchführung
    (kostenlos).

Zwei Wochen vor Kursbeginn:

  • 25% des Rechnungsbetrages oder Verschiebung auf die nächste Durchführung
    (kostenlos).

ab 14 Tagen vor Kursbeginn:

  • 50% des Rechnungsbetrages oder Verschiebung auf die nächste Durchführung
    (Kosten CHF 150.-).